Barrierefreiheit als Qualitätsstandard – auch ohne gesetzliche Pflicht

BaFG, BFSG, European Accessibility Act – viele KMU prüfen nur, ob sie betroffen sind. Dabei ist eine barrierearme Website vor allem eines: eine bessere Website. Und Qualität muss laufend abgesichert werden.

Werbung: Dieser Beitrag enthält Werbung für Incluscan.

Beim Thema Barrierefreiheit geht es aktuell meist zuerst um den European Accessibility Act – in Österreich umgesetzt im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die erste Frage lautet fast immer: Bin ich betroffen oder nicht? Viele kleine Unternehmen fallen tatsächlich raus, etwa Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme, die Dienstleistungen erbringen. Wer nicht unmittelbar betroffen ist, hakt das Thema deshalb schnell wieder ab.

Dabei ist die spannendere Frage eigentlich eine andere: Warum sollte eine gute Website erst dann barrierefrei sein, wenn ein Gesetz sie dazu verpflichtet?

Barrierearm heißt meistens einfach: besser

Viele Maßnahmen, die Barrieren reduzieren, sind gleichzeitig ganz normale Qualitätsmerkmale einer Website. Klare Strukturen, sauber beschriftete Formulare, ausreichende Kontraste oder eine funktionierende Tastaturbedienung helfen nicht nur Menschen mit Behinderungen. Davon profitieren auch alle, die ihr Handy in der prallen Sonne ablesen, mit einem Gipsarm nur eine Hand frei haben, im Zug ohne Ton unterwegs sind oder mit zunehmendem Alter einfach nicht mehr so gut sehen.

Ich schreibe übrigens bewusst oft „barrierearm“ statt „barrierefrei“: Eine Website, die für wirklich jeden Menschen in jeder Situation ohne Hürden funktioniert, gibt es in der Praxis kaum. Barrieren konsequent abzubauen, ist aber jederzeit möglich.

Eine barrierearme Website ist deshalb meistens einfach eine bessere Website.

[TODO Stoffl: Eigene Erfahrung – wie du A11y bei neuen Kundenprojekten handhabst, z. B. von Anfang an mitgedacht statt nachträglich eingebaut.]

Qualität ist kein Einmal-Projekt

Dazu kommt ein zweiter Punkt: Website-Qualität lässt sich nicht einmal prüfen und anschließend abhaken. Websites verändern sich ständig. Ein neues Formular kommt hinzu, nach einem Design-Update stimmen die Kontraste nicht mehr oder eine neue Landingpage wird kurzfristig ergänzt.

Gleichzeitig verändert KI gerade, wie Websites entstehen. Neue Seiten, Komponenten oder ganze Layouts lassen sich heute wesentlich schneller erstellen und umbauen. Das spart enorm viel Arbeit, erhöht aber auch die Zahl der Änderungen, die anschließend qualitativ abgesichert werden müssen.

Eine Seite kann auf den ersten Blick völlig sauber aussehen, während Semantik, Kontraste, Performance oder andere technische Details längst nicht mehr stimmen.

Je schneller wir Websites bauen und verändern, desto wichtiger wird die Kontrolle danach.

[TODO Stoffl: Praxisbeispiel aus der laufenden Wartung, z. B. „nach einem Theme-Update waren plötzlich X Kontrastfehler drin“ oder „neues Formular ohne Labels“.]

Kontinuierlich prüfen mit Incluscan

Genau deshalb finde ich kontinuierliche Prüfungen interessanter als den großen Einmal-Audit. Es geht nicht darum, regelmäßig wieder alles manuell von vorne zu prüfen, sondern zu erkennen, was sich verändert hat und wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

Genau diesen Ansatz verfolgt Incluscan. Das System analysiert nicht nur einzelne Seiten, sondern eine Website domainweit, priorisiert Auffälligkeiten aus Bereichen wie Barrierefreiheit, Performance, SEO und technischer Qualität und begleitet die weitere Entwicklung anschließend über wiederkehrende Prüfungen. So sieht man nach jeder Änderung, ob sich etwas verschlechtert hat, und kann gezielt dort ansetzen, wo es wirklich zählt.

Klar ist auch: Automatisierte Prüfungen finden nur einen Teil der Probleme. Ob eine Seite wirklich verständlich und bedienbar ist, zeigt am Ende ein Test mit echten Menschen. Als laufende Qualitätskontrolle nimmt ein Tool wie Incluscan aber genau die Arbeit ab, die sonst gerne liegen bleibt. So wird Barrierefreiheit keine einmalige Pflichtübung, sondern Teil der laufenden Qualität einer Website.

👉 Incluscan ansehen und die eigene Website prüfen

Fazit

Bei HTTPS oder einer mobiltauglichen Website fragt heute auch niemand mehr, ob das gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gehört einfach dazu. Bei Barrierefreiheit sollten wir an denselben Punkt kommen.

Christoph Purin
Christoph Purin

Mein Name ist Christoph Purin und befasse mich mit IoT Geräten wie Raspberry, Arduino, ESP. Auch Aktivitäten wie die FFW, Quad-fahren, Amateurfunk zählen zu meinen bevorzugten Hobbys.
Dieser Blog, stellt eine Sammlung meiner Projekte dar, wie Dinge gelöst oder umgebaut werden können.

Artikel: 379

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert